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Full text of "Graf Hexenverfolgungen Schwaebisch Gmuend 1994"

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Die Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert 

Klaus Graf 


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105 




men und liefert auch gleich Munition für den Kampf gegen die Unholde. Margaretha 
Schweickerin habe sowohl im normalen Verhör als auch auf der Folter gestanden: Von der 
Frau des verstorbenen Balthasar Hörner sei sie verführt worden. Mit ihr und dem Stoffel 
Annale und der Spitalmagd Baas Anna und den Söhnen des Veit Sader sei sie zu teufli¬ 
schen Tänzen ausgefahren. Im Becherlehen, vor dem Schmiedtor und vor dem unteren Tor 
habe sie ihnen geholfen, zwei schreckliche Wetter zu machen. 

Am 10. August findet man die Baas Anna nach über zwei Wochen Haft tot im Verlies 
des Königsturms, am Montag darauf wird ihr Körper wie der einer Hexe verbrannt. Das 
Gerücht, das „gemain geschrai“, nimmt zu, allenthalben wittert man Hexenwerk, und der 
Rat protokolliert eifrig mit. Alte und neue Feindschaften kommen zum Vorschein, und 
auch Obskures. Einer erzählt der Ratskommission eine Gespenstergeschichte, wie ihn ein¬ 
mal seine Schwiegermutter nachts in Begleitung des Teufels heimgesucht habe. Die Regie¬ 
rung der katholischen Fürstpropstei Ellwangen leistet, erfreut darüber, daß man jetzt auch 
in Gmünd durchgreifen will, gern Amtshilfe. Wiederholt schicken die Ellwanger einen 
ihrer Nachrichter, d. h. Henker, nach Gmünd, wo man ihn zunächst als Folter-Experten 
benötigt. Noch zögert der Rat, noch sind keine Urteile gefällt. Am 10. September entläßt 
man sogar den Heckenschlupfer und seine Frau als unschuldig, verhaftet jedoch drei neue 
Verdächtige. Die Verhöre ziehen sich hin, am 3. Oktober kommen drei weitere Frauen in 
Haft. Dann, am 18. Oktober 1613 ist es soweit, fünf Frauen stehen auf dem Scheiterhaufen 
des ersten Gmünder Hexenbrandes. 

Einige Tage später macht sich eine alte Frau aus dem Armenhaus St. Katharina vor den 
Toren Gmünds in die Stadt auf Magdalena Stribeler, genannt das Stribel-Madele, erzählt 
den Herren vom Rat, ihr lasse der Teufel nachts keine Ruhe mehr, er wolle sie zwingen. St. 
Katharina anzuzünden. Zwar widerruft sie ihre Aussage wenig später, doch hilft ihr das 
nichts mehr. Zusammen mit vier anderen Frauen und einem Mann wird sie am 29. No¬ 
vember verbrannt. Aus Gnade hat man sie zuvor erdrosselt. Die anderen vermeintlichen 
Hexen werden bei lebendigem Leibe verbrannt. 

Weitere Hexenbrände folgten, 1614 waren es fünf Brände mit etwa 20 Opfern. Bis zum 
Ende dieser Verfolgungswelle haben die Prozesse und Verhaftungen in Schwäbisch 
Gmünd vermutlich knapp fünfzig Menschen, bis auf zwei Ausnahmen Frauen, das Leben 
gekostet. Im weiteren Verlauf des 17. Jahrhunderts fand in Gmünd nur noch eine Handvoll 
Hexenprozesse statt, 1684 wurden an vier Frauen und einem Mann die letzten vier Todes¬ 
urteile wegen Hexerei vollstreckt. Die Hinrichtungen fanden auf dem Remswasen, in der 
Nähe der heutigen Weleda, statt. 

Einer der beiden Männer, die während der Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 hinge¬ 
richtet wurden, war der Kaplan Melchisedech Haas. Man machte ihm unter anderem zum 
Vorwurf, er habe die Kinder im Namen des Teufels getauft. Sein geistlicher Vorgesetzter, 
der Bischof von Augsburg, ließ ihn in Dillingen hinrichten. Sein Haus neben der heutigen 
Klösterleschule wurde abgebrochen, und es sollte zum „ewigen Gedächtnis“ seiner ab¬ 
scheulichen Tat nie mehr ein Gebäude an dieser Stelle errichtet werden. Heute steht dort 
die Pestalozzischule. 

Kampf zweier Juristen 

Ich habe versucht, den äußeren Ablauf der Anfangsphase der Gmünder Hexenjagd im Jahr 
1613 in erzählender Form darzustellen. Die vorhandenen Quellen, die sich vor allem im 
Staatsarchiv Ludwigsburg befinden, sind jedoch zu lückenhaft, als daß sich ein hinrei¬ 


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chend deutliches Bild ergäbe. Dies gilt vor allem für die Vorgänge innerhalb des Rats, die 
weitgehend im Dunkeln bleiben. Allerdings lassen erhaltene juristische Gutachten aus den 
Jahren 1613 bis 1615 den Schluß zu, daß hinter den Kulissen eine erbitterte Auseinander¬ 
setzung über das Vorgehen in der Hexenfrage stattfand. Die nähere Betrachtung dieser vor 
allem von zwei Gmünder Juristen geführten Debatte vermag einiges Licht auf den ideolo¬ 
gischen Hintergrund der Verfolgungen zu werfen. 

Im Gmünder Münster erinnert noch heute eine Grabplatte aus Rotmarmor an den 1616 
verstorbenen Juristen Dr. Leonhard Kager. Er beriet seit 1584 die Reichsstadt in Rechtsan¬ 
gelegenheiten. 1613 war er 75 Jahre alt. Kager verfaßte am 10. Oktober 1613, also eine 
Woche vor dem ersten Hexenbrand, ein ausführliches juristisches Gutachten, das am 
16. Dezember dem Rat übergeben und dort verlesen wurde. Im gleichen Aktenbund liegt 
das Gegengutachten eines namentlich nicht genannten Juristen. Kager meldete sich noch 
einmal am 4. Mai 1615 zu Wort, als er dem Rat eine weitere Stellungnahme überreichte. 

Kager leugnete keineswegs die Existenz von Hexen und die Notwendigkeit ihrer Ver¬ 
folgung. In einer ersten Stellungnahme, die am 9. Oktober 1613 im Rat verlesen wurde, 
beschäftigte er sich mit den Beschuldigungen gegen vier Frauen und einen Mann. Wäh¬ 
rend Kager dazu riet, den Mann und eine Frau ohne Anwendung der Folter aus der Haft zu 
entlassen, plädierte er bei zwei anderen Frauen für die Hinrichtung. Gleichzeitig warnte er 
vor einem Vorgehen, das die im Strafprozeß sonst üblichen Vorsichtsmaßnahmen außer 
acht ließ. So waren die sogenannten Hexenmale, auffällige Stellen auf der Haut, für den 
Gmünder Juristen für sich genommen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für den 
Gebrauch der Folter. Blutgierige Henker, weiß Kager, könnten solche Stigmata um ihres 
eigenen Vorteils willen leicht manipulieren. Kager kritisierte auch, daß die Verhafteten in 
„erschreckhliche“ Türme verbracht und in eiserne Ketten gelegt würden. Das Gefängnis 
dürfe nicht Strafe sein. 

Noch heute kann man eines der Gmünder Hexengefangnisse besichtigen: das Verlies 
des Königsturms. Es war damals ein düsteres feuchtes Loch im Fuß des Stadtturms mit 
einer einzigen Öffnung an der Decke, durch die die Häftlinge hinuntergelassen wurden. 
Ein Handwerkszeichen der Bauleute mit der Jahreszahl 1617 deutet vielleicht auf Bau¬ 
maßnahmen im Zusammenhang mit den Hexenprozessen hin. Weitere Hexengefängnisse 
befanden sich im Spital am Marktplatz und in der „Schmalzgrube“ (heute Schwörhaus). 

Bei der Frage der Verpflegungskosten der zu Unrecht beschuldigten Gefangenen neigte 
Kager dazu, diese der Obrigkeit aufzubürden. In einem Anhang vom 10. Oktober revi¬ 
dierte er seine Auffassung hinsichtlich der Secklerin, die er ursprünglich freilassen wollte. 
Da sie ein Mal habe und bei dem gemeinen Mann seit einigen Jahren in großem Verdacht 
stehe, empfiehlt er die Folter. Trotzdem verweist der Jurist auf die Gefahren bei ihrer 
Anwendung. Der sicherste Weg scheine zu sein, so Kager, wenn man lieber einige Schul¬ 
dige entlasse als einen Unschuldigen verurteile. 

Probleme bereitete Kager auch die Verwertung der umlaufenden Gerüchte und der öf¬ 
fentlichen Meinung über bestimmte Personen, die als Hexen galten. Nur Aussagen ehrli¬ 
cher unparteiischer Leute wollte er vertrauen, nicht aber dem gemeinen Pöbel und bösen 
Mäulern. In Gmünd sei ein großer Mißbrauch eingerissen, der die Bürgerschaft bei den 
Nachbarn in schlechten Ruf bringe. Die Leute würden einander wegen Kleinigkeiten privat 
und öffentlich als Hexen und Unholde bezeichnen. Er habe den Rat schon des öfteren 
darauf aufmerksam gemacht und das Konzept eines Edikts gegen leichtfertige Beschuldi¬ 
gungen verfaßt. Der Text dieses Entwurfs ist in den Akten erhalten geblieben, doch ist die 
Verordnung anscheinend nie in Kraft getreten. 


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Ein 121 Seiten starkes Gegengutachten wohl aus dem Jahr 1614 zerpflückte Kagers 
Argumentation Punkt für Punkt. Für seinen Kontrahenten, der im Auftrag des Rats gutach¬ 
tete, war Hexerei ein Ausnahme- und Sonderverbrechen, bei dem die sonst in der Strafpro¬ 
zeßordnung vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen verfehlt seien. Um die Gemeinschaft zu 
schützen, müßten die Rechte des einzelnen zurückstehen. Die Folter und das auf sie ge¬ 
stützte Geständnis haben für Kagers Gegner geradezu eine religiöse Bedeutung, da sie den 
Teufelspakt brechen und den Beschuldigten ins Reich der Menschlichkeit zurückbringen. 
Darüber hinaus warf er Kager vor, daß dieser sich auf die gefährlich milden Ansichten 
protestantischer Autoren stütze. 

Tatsächlich blieb der gelehrte Disput über das Problem der Hexerei im 16. und 
17. Jahrhundert von den konfessionellen Gegensätzen nicht unberührt. Zwar haben sowohl 
katholische als auch evangelische Obrigkeiten Hexen verbrannt, und die im letzten Jahr¬ 
hundert üblichen wechselseitigen Beschuldigungen der konfessionell gebundenen Histori¬ 
ker, die jeweils andere Seite habe mehr auf dem Gewissen, gehören in der heutigen For¬ 
schung glücklicherweise der Vergangenheit an. Trotzdem gab es in der juristischen und 
theologischen Debatte über die Hexerei konfessionsspezifische Positionen. Dies läßt sich 
auch aus dem Gmünder Material belegen. Die ausführliche Anklageschrift gegen die 1684 
als Hexe hingerichtete Maria Schleicher stammt von dem Gmünder Stadtschreiber und 
Juristen Veit Jageisen. Gleich am Anfang formuliert er trotzig, er lehne es ab, mit lutheri¬ 
schen Juristen darüber zu streiten, ob es überhaupt Hexen gebe. Nach dem Zeugnis der 
Bibel und katholischer Autoritäten war für ihn die Sachlage klar. 

Wenn Kagers Gegner den langjährigen Rechtsberater der Stadt in die Nähe des Prote¬ 
stantismus rückte, wollte er bei der stockkatholischen Gmünder Obrigkeit Punkte sam¬ 
meln. Auch sonst ließ Kagers Widersacher an den Positionen seines Gegners kein gutes 
Haar. Alle Warnungen und Bedenken Kagers wurden von ihm beiseitegefegt - folge man 
Kager, so könne auf ewige Zeiten keine Hexe gefangengenommen oder hingerichtet wer¬ 
den. Daß dieser Jurist eine treibende Kraft der Hexenverfolgung in Gmünd war, geht aus 
seinem Rechtsgutachten deutlich hervor. Er rühmt sich, daß auf sein Vorbringen hin Bar¬ 
bara Secklerin gefangengenommen und zur Folter geführt worden sei. Sie habe alsbald 
gestanden, wie sie mit dem Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen abgesagt 
habe. Sie sei dann zum Tode verurteilt worden, nachdem auch Kager sich dafür ausgespro¬ 
chen habe. An anderer Stelle betont der Verfasser des Gegengutachtens, daß ausnahmslos 
alle von ihm Verhörten gestanden hätten und ohne Widerruf gestorben seien. Er vergißt 
auch nicht, sich selbst als Opfer einer Hexe darzustellen: Anna Böckin habe ihn einmal 
beim Verhör scharf angesehen, daraufhin habe es ihn gegen seine Gewohnheit im Auge 
gebissen. Seine Schlußfolgerung: Ein scharfer Blick könne ein Indiz für Hexerei sein. 

Wer war jener „furchtbare Jurist“, der Kager bei dem Gmünder Rat als gefährlich milde 
denunzierte? Ich bin sicher, seinen Namen zu kennen: Leonhard Friz, Doktor beider 
Rechte, der in Dillingen und Freiburg Jura studiert hatte und seit dem 14. September 1613 
bestallter Advokat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd war. Er war der Schwiegersohn des 
aus einer Gmünder Ratsfamilie stammenden kaiserlichen Rats Dr. Joachim Jäger von Jä¬ 
gersberg. Zur gleichen Zeit, als sich der Gmünder Rat über seine Position zu den umlau¬ 
fenden Hexengerüchten klar werden mußte, trat somit an die Seite des bewährten Rechts¬ 
beraters Kager eine neue, jüngere Kraft. Neue Besen kehren gut, und dieser neue Besen 
wollte wohl das Aufräumen besonders gründlich besorgen. 

Friz ist in der Gmünder Forschung kein Unbekannter. Er verfaßte im Jahr 1620 eine nur 
handschriftlich verbreitete Abhandlung über die neu errichtete Wallfahrt St. Salvator und 


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108 



ihre angeblich uralte Tradition. Diese hochgelehrte Schrift ist charakterisiert einerseits 
durch streitbaren Katholizismus, andererseits durch eine kritische Haltung zu den gängigen 
Gmünder historischen Überlieferungen. Vermutlich hat Friz sich nach dem Ende der 
Gmünder Hexenverfolgungswelle ein neues Betätigungsfeld für seinen Eifer gesucht und 
in der Propagierung des Salvators als gegenreformatorischer Kultstätte gefunden. 

Neben Kager beschäftigte die Reichsstadt nur Friz als ständigen Rechtsberater. Nach 
dem Tod Kagers im Februar 1616 war er der einzige Jurist der Stadt. Was Kager von 
seinem Kollegen hielt, läßt seine Stellungnahme vom 4. Mai 1615 erkennen. Anlaß des 
erneuten Gutachtens war die Lektüre der Verhörprotokolle der Barbara Hägin, in denen er 
keine hinreichenden Indizien für den Hexerei vorwurf entdecken konnte. Bei solchen Unta¬ 
ten habe der Rat, so Kager, vornehmlich einen anderen Consulenten herangezogen, der 
diese Prozesse in den meisten Fällen „dirigiert“, also gesteuert habe. Doch sei dieser Con- 
sulent nur ungenügend qualifiziert und könne in Zivilsachen überhaupt nicht gutachten. Er, 
Kager, habe den Rat wiederholt ermahnt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen die 
Hexen sicherzustellen und ihn auch gebeten, sein eigenes Gutachten einer Juristenfakultät 
oder einem erfahrenen Juristen zu übersenden. Kager spielt auf eine schwere Krankheit an, 
die ihn längere Zeit arbeitsunfähig gemacht haben dürfte. Wiederholt betont er, der Rat sei, 
als er die Warnungen übergangen habe, von dem anderen Advokaten, den er als den 
Gmünder Direktor der Hexenprozesse anspricht, verleitet worden. Kager wollte seine 
Hände offensichtlich in Unschuld waschen, ihn bewegte nicht zuletzt die Furcht vor einem 
Reichskammergerichtsprozeß, in den die Stadt seiner Ansicht nach leicht verwickelt wer¬ 
den könnte. Mitgespielt haben dürfte nicht zuletzt auch das Gefühl der persönlichen Krän¬ 
kung, daß der Rat die Hexenprozesse einem anderen Juristen übergab, während er, so 
Kager, der Stadt 31 Jahre als Advokat und Rechtsbeistand gedient habe. 

Bei dem Widersacher Kagers, der von ihm nicht mit Namen genannt wird und für den er 
nur Verachtung aufbrachte, kann es sich nur um Dr. Friz gehandelt haben. Wie dieser 
taktisch geschickt vorging, um den Rat in seinem Sinn zu beeinflussen, demonstriert ein 
Aktenstück vom 26. Juni 1614. Der Stadtschreiber Wolf Ziegler notierte, auf vielfältiges 
Anhalten des Ehemannes der als Hexe beschuldigten Kremlerin seien Dr. Friz und er nach 
Dillingen geschickt worden, um die Akten zwei Räten des Bischofs von Augsburg, Dr. 
Paulus zum Ackher und Dr. Sebastian Hollmayr, vorzulegen. Diese hätten den Maßnah¬ 
men des Rats zugestimmt. 

Allgemein war bei Hexenprozessen eine Aktenversendung an eine Juristenfakultät üb¬ 
lich. Davon hielt der Gmünder Rat offensichtlich nichts. Stattdessen suchte der fanatische 
Hexenjäger Friz zwei Räte an seinem ehemaligen Studienort auf, deren Position zu den 
Hexenverfolgungen ihm von vomeherein bekannt war. Bezeichnenderweise war der erst¬ 
genannte Paulus zum Ackher der Kopf der Dillinger Verfolgungspartei, die sich mit der 
Gruppe der eher gemäßigten Räte des Bischofs von Augsburg heftig stritt. Auseinanderset¬ 
zungen zwischen Befolgungsbefürwortem und Gegnern gab es übrigens nicht nur in 
Schwäbisch Gmünd oder in Dillingen, sondern auch andernorts. 

Hätte der Rat auf Kager gehört, hätten die Gmünder Verfolgungen vermutlich erheblich 
weniger Opfer gefordert. Die zögernde Haltung der Gmünder Obrigkeit zu Beginn der 
Prozesse könnte den Schluß nahelegen, daß nicht nur Kager, sondern auch eine Reihe von 
Ratsherren Bedenken gegen Hexenverfolgungen hatten. Weshalb hat sich der Rat auf die 
Seite der Falken, auf die Seite des „Hardliners“ Friz geschlagen? Wir wissen es nicht. Da 
dazu keinerlei Quellen überliefert sind, kann man über den Machtkampf innerhalb des 
Gmünder Rats nur Spekulationen anstellen. Ebensowenig sind die Gründe für das Ende der 


109 




Aus den Akten des Spital¬ 
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Verfolgungswelle 1617 deutlich auszumachen. Der Heimatforscher Albert Deibele 
schrieb: ,^rst als auch die Frau des Bürgermeisters Liegle als Hexe verbrannt werden 
sollte, kamen die Gmünder zur Besinnung“. Diese Behauptung ist schon deshalb hinfällig, 
weil es in der fraglichen Zeit keinen Bürgermeister Liegle gegeben hat. Vermutlich haben 
auch in Schwäbisch Gmünd die Zweifel am Verfahren überhandgenommen und gleichsam 
als Selbstschutzreaktion der betroffenen Obrigkeit zum Abflauen und schließlich zur Ein¬ 
stellung der Prozesse geführt. 

Wer wurde beschuldigt und hingerichtet? Größtenteils dürfte es sich um Angehörige der 
Unterschicht und der unteren Mittelschicht gehandelt haben. Auffällig ist, wieviele Insas¬ 
sen des Spitals und des Armenhauses St. Katharina von den Stadtknechten abgeholt wur¬ 
den. Dabei mögen Feindschaften innerhalb der beiden Institutionen eine gewisse Rolle 
gespielt haben. Auch 1650 richtete sich der Verdacht gegen einen Spitalpfründner und 
einen Bettelbuben. Von den vier Opfern der Nachzügler-Verfolgung von 1684 waren drei 
Insassen des Pfründhauses St. Katharina. Daß 1684 eindeutig sozialdisziplinierende Ziele 
mitverfolgt wurden, ist der bereits erwähnten Anklageschrift Jageisens gegen Maria 
Schleicher zu entnehmen. Mit einem der beiden anderen Opfer aus St. Katharina hatte sie 
sexuellen Verkehr, und der Stadtschreiber stellt dazu fest, die Pfleger des Pfründhauses 
hätten bereits öfter das ärgerliche Leben mancher Pfründner beanstanden müssen. Das 
ehemalige Aussätzigenspital St. Katharina hatte sich zu einem Sammelpunkt für Rand¬ 
gruppenangehörige entwickelt, die im Bürgerspital am Marktplatz nicht gern gesehen wur¬ 
den. Albert Deibele: ,JDorthin kamen hauptsächlich Leute mit ansteckenden oder ekelerre¬ 
genden Gebrechen, dann Bürger, welche mit der staatlichen Ordnung zerfallen waren, 
Leute aus der untersten Gesellschaftsschicht, geistig nicht Vollwertige, allerhand fahrendes 
Volk, Bettler, entlassene Soldaten, Juden“. 

Doch es waren nicht nur Alleinstehende und Außenseiter, die die „Straße ins Feuer“ 
gehen mußten. Von der Tragik für die Angehörigen blitzt in den erhaltenen Aktenstücken 
etwas auf, wenn im Jahr 1616 Jakob Kemblin wegen seiner trotzigen Reden vom Rat 
bestraft wurde. Der Rat habe, warf Kemblin ihm vor, sein Weib umgebracht, nicht anders 
als hätte er sie mit einem Messer erstochen. 

Gängige Vorurteile 

Abschließend möchte ich auf die Frage eingehen, wie es zu den Hexenverfolgungen kom¬ 


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110 



men konnte. Zugleich möchte ich einige gängige Vorurteile zurechtrücken, denen man 
immer wieder begegnet. 

Erstes Vorurteil: Die mittelalterlichen Hexenverfolgungen haben Millionen von Frauen 
das Leben gekostet. 

Massenverfolgungen von Hexen fanden so gut wie nicht im Mittelalter, sondern haupt¬ 
sächlich in der frühen Neuzeit, in Südwestdeutschland etwa von 1560 bis 1680, statt. Zwar 
läßt sich eine genaue Zahl der in Europa als Hexen hingerichteten Personen nicht angeben, 
doch dürfte die Gesamtzahl im Bereich von einigen zehntausend liegen. Richtig ist jedoch 
auch, daß solche Rechnungen nicht weiterführen. Das Resultat der Prozesse bleibt 
schlimm genug, auch wenn man die in der öffentlichen Meinung und populären Sachbü¬ 
chern verbreiteten Zahlenangaben nach unten korrigieren muß. 

Vorurteil Nummer zwei: Die katholische Kirche war schuld. 

Im Nationalsozialismus hat man die Hexenprozesse als Kampf vor allem der katholi¬ 
schen Kirche gegen das germanische Blut dargestellt. So betonte etwa Heinrich Himmler 
in einer Rede im Jahr 1938, daß die Kirche eine halbe Million ermordeter deutscher Frauen 
auf dem Gewissen habe. Für völkisch gesinnte Autoren waren die Hexenprozesse ein Ter¬ 
ror-Instrument des politischen Katholizismus, der sich gegen das Wesen des Deutschtums 
richtete. Noch heute gehört die Argumentation mit den Hexenverfolgungen zum Standard¬ 
programm antiklerikaler Polemik. 

Ein solches grobschlächtiges Geschichtsbild muß hier wohl nicht ausführlich widerlegt 
werden. Geistliche waren an den Hexenprozessen unmittelbar nur als Beichtväter der Be¬ 
schuldigten beteiligt. Zwar haben Theologen und Prediger einen wesentlichen Anteil an 
der Ausarbeitung der Hexen-Ideologie gehabt, doch gilt dies auch für Juristen und obrig¬ 
keitliche Beamte. 

Drittes Vorurteil: Die Hexenprozesse waren eine Pfajfenverschwörung gegen das 
Wunschkind. 

Es handelt sich hierbei um eine moderne Variante des soeben erwähnten antiklerikalen 
Vorurteils, die vor aUem in einem Bestseller der populären Hexen-Literatur vertreten wird. 
In ihrem von der Wissenschaft allgemein abgelehnten Buch ,JDie Vernichtung der weisen 
Frauen“ stellen die Bremer Professoren Heinsohn und Steiger die Behauptung auf, Klerus 
und Adel hätten die Verfolgungen aus exaktem politischem Kalkül in Szene gesetzt, um 
mit den Hebammen das alte Volkswissen über Geburtenkontrolle auszurotten. Von einer 
auffälligen Bevorzugung der Hebammen bei den Opfern kann jedoch nach Ausweis der 
Quellen keine Rede sein. Auch sucht man vergebens nach irgendeinem Beweis für die 
Behauptung der beiden Bremer Sozialwissenschaftler. 

Vorurteil Nummer vier: Die Hexenverfolgungen waren ein Feldzug des Patriarchats 
gegen die Frauen. 

Diese verbreitete Erklärung wird ebenfalls nicht von den Quellen gestützt. Richtig ist 
daran nur, daß frauenfeindliche Ansichten die Ausbildung der gelehrten Hexenlehre beein¬ 
flußt haben und daß es kein Zufall ist, daß die allermeisten Opfer der Hexenverfolgungen 
Frauen waren. Eine allgemein akzeptierte schlüssige Erklärung für diesen Befund gibt es 
zwar nicht, doch lassen die erhaltenen Dokumente keinesfalls die Folgerung zu, daß die 
verantwortlichen Männer die vermeintlichen Hexen als Frauen verfolgt haben, weil sie ihre 
eigene männliche Machtstellung bedroht sahen - zumindest war es ihnen nicht bewußt. 

Auch hier handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, die ein planmäßiges und ge¬ 
zieltes Vorgehen gegen mißliebige Personen voraussetzt. Solche Verschwörungstheorien 
bieten eine einfache Antwort und sind deshalb auch nicht durch fachwissenschaftliche 


111 









Belehrung auszurotten. Während die Wissenschaftler nach mühsamem Aktenstudium 
komplexe Faktorenbündel als Erklärung der Hexenverfolgungen bemühen und schließlich 
doch eingestehen müssen, daß das Phänomen ein Rätsel bleibt, haben die Verfechter einfa¬ 
cher Lösungen in der öffentlichen Meinung ein leichtes Spiel. Nicht die umständliche 
Darlegung komplizierter Zusammenhänge, nicht die Beschreibung eines Bündels unter¬ 
schiedlicher Ursachen befriedigt das allgemeine Interesse am Thema, sondern eine Lösung 
nach der Art des gordischen Knotens, d. h. eine möglichst plakative Theorie, die herr¬ 
schenden Ideologien und Ansichten weitgehend entgegenkommt. Man sucht einen Schul¬ 
digen und läßt sich darin durch den Einspruch der Wissenschaftler, die alles viel differen¬ 
zierter und komplexer sehen wollen, nicht beirren. 

Die Wissenschaft ist nicht etwa absichtlich blind gegenüber bestimmten Erklärungsan¬ 
sätzen - sie ist schlichtweg überfordert, wenn sie, möglichst in einem Satz, der Öffentlich¬ 
keit erklären soll, wie die Hexenverfolgungen zustandekamen. Es gibt in den zeitgenössi¬ 
schen Quellen keinerlei Anhaltspunkte, daß die Hexenverfolgungen als Ganzes ein plan¬ 
mäßiges, von ganz bestimmten Interessen gesteuertes Unternehmen waren. Im Einzelfall 
konnten Hexenprozesse dagegen durchaus zum Forum werden, in dem Kämpfe um Macht 
und Einfluß ausgetragen wurden. Ein Beispiel liefert der sogenannte „Storrsche Auflauf* 
in Schwäbisch Gmünd. 1701 wandte sich eine Oppositionsbewegung gegen den herr¬ 
schenden Filz im Rat, der damals nicht demokratisch gewählt wurde, sondern sich selbst 
ergänzen durfte. Die aufbegehrenden Bürger wußten jedoch leider nicht, wie eine Volks¬ 
bewegung demokratischen Charakters vorzugehen hat, und griffen zu unfairen Mitteln. Die 
Tochter eines der Rädelsführer wurde von ihrem eigenen Vater als Hexe angezeigt. Im 
Verhör nannte die Elfjährige einige wohlhabende Bürger als Hexenleute, später gestand sie 
jedoch, von ihrem Vater und dem Advokaten der Bürgerschaft, Dr. Friderici, gezwungen 
worden zu sein, feine, reiche und vornehme Bürger als Hexenleute anzugeben. Unterstützt 
wurden die gezielten Verleumdungen des Mädchens durch die Gewalt der Aufständischen. 
Eine bewaffnete Meute zwang den Rat, das vor allem beschuldigte Schmiedsehepaar ein- 
zukerkem. Einer der Aufrührer, Erasmus Botzenhardt, schrie während des Auflaufs durch 
die Gassen: ,JLaufe, wer laufen kann! Wer nicht läuft, ist ein Hexenmeister“. Noch greift 
also das bewährte Stereotyp: der Hexerei verdacht soll die Gemeinschaft zusammenschlie¬ 
ßen, bürgerliche Einigkeit hersteilen. Wer nicht läuft, gehört zu den Feinden der Bürger¬ 
schaft und muß beseitigt werden. 

Eine solche zynisch zu nennende Instrumentalisierung der Hexenprozesse ist für die 
Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 nicht zu belegen. Natürlich kann man mutmaßen, daß 
den fanatischen Hexenjäger Dr. Friz letztlich persönlicher Ehrgeiz angetrieben hat - darf 
man ihm aber deshalb die Überzeugung von der Realität der Bedrohung der Stadt durch 
die Hexen absprechen? Hexerei war eine Ideologie, wenn man will: ein Wahn, an den 
damals so gut wie alle Verantwortlichen mehr oder minder stark glaubten - die Gelehrten 
wie Theologen und Juristen ebenso wie die Angehörigen der Obrigkeiten, Ratsmitglieder 
und Amtleute. Doch wie sah es mit dem sogenannten „Volk“ aus? 

Zusammenwirken von Obrigkeit und Volk 

Als Vorurteil Nummer fünf könnte man dazu formulieren: An den Hexenverfolgungen 
waren nur die geistlichen oder weltlichen Obrigkeiten schuld. Die einfachen Leute wollten 
die Verfolgungen in Wirklichkeit nicht. 

Bereits die Gmünder Quellen sind geeignet, eine solche Sicht zu widerlegen. Ausgelöst 


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wurde die Hexenjagd ja von Beschuldigungen, die aus der Bürgerschaft kamen. Ange¬ 
sichts der existenzbedrohenden Unwetter sah sich der Rat im Sommer 1613 gezwungen, 
Untersuchungen gegen die vermeintlichen Verursacher einzuleiten. Der Druck, den die 
Bürger auf die Obrigkeiten ausübten, darf ganz allgemein nicht unterschätzt werden. Bei 
den Hexenverfolgungen wirkten Gelehrte, Obrigkeiten und das „Volk“ in unheilvoller 
Weise zusammen. 

Auf der Seite des Volks gab es vielfältige magische Praktiken und Vorstellungen über 
Schadenszauber, die normalerweise nicht zu extremen Konsequenzen für die Beschuldig¬ 
ten führten. Vielfach behalf man sich, indem man die vermeintliche Hexe mied, indem 
man aus ihrer Nachbarschaft wegzog oder einen Hexenbanner engagierte, der Gegenzau¬ 
ber ausüben sollte. Auch nach dem Ende der offiziellen Hexenverfolgungen in Deutsch¬ 
land im 18. Jahrhundert blieb der Hexenglaube lebendig, und noch heute gibt es vor allem 
in ländlichen Gebieten Leute, die von der Möglichkeit negativer übersinnlicher Kräfte, die 
von bestimmten Personen ausgehen, überzeugt sind. Solange die Atmosphäre nicht aufge- 
hitzt war, etwa durch ein Unwetter, das alle betraf, wurden Hexereibeschuldigungen mit 
den üblichen Mitteln der sozialen Kontrolle geregelt. War auf der Seite der Obrigkeit kein 
fanatischer Verfolgungsbefürworter vorhanden, der die Gemeinschaft durch die Hexen be¬ 
droht sah, oder lag keine besondere Krise vor, so mußten Gerüchte oder sogar Anklagen 
aus der Bevölkerung gegen vermeintliche Hexen nicht zwangsläufig zu Verfahren mit 
Folter und Hinrichtungen führen. 

Sobald jedoch eine gewisse ,Jaitische Temperatur“ überschritten wurde, änderte sich die 
soziale Dynamik grundlegend. Nun kam auf der Seite der Obrigkeit die gelehrte Hexen¬ 
lehre ins Spiel. Diese stand auf vier Säulen. Erstens: Die Hexe schloß ein Bündnis mit dem 
Teufel, den Teufelspakt. Dieser Pakt wurde zweitens durch den Geschlechtsverkehr mit 
dem Teufel vollzogen. Dadurch erhielt die Hexe drittens die Kraft, Schadenszauber auszu¬ 
üben, also Menschen und Vieh zu schädigen und zu töten. Viertens: Die Hexe flog nachts 
zum Hexensabbat oder Hexentanz. 

Entscheidend war der vierte Punkt: Wenn es eine Hexensekte gab, die es sich zum Ziel 
gesetzt hatte, in der Welt die Herrschaft des Satans zu errichten, dann mußten die Mitglie¬ 
der dieser Sekte die Namen der Mittänzer auf den Zusammenkünften mit dem Teufel 
kennen und auf der Folter zu nennen wissen. Das Schneeballsystem der Besagungen ließ 
die Hexenjagden ausufem. Die vermeintlichen Hexen wurden solange gefoltert, bis sie 
gestanden und ihre Mittäterinnen anzeigten. ,JDie Folter macht die Hexen“, wußte schon 
1631 der Jesuit Friedrich von Spee, einer der engagiertesten Gegner der Hexenprozesse. 

Die Einsicht in die Problematik erfolterter Geständnisse und die Fragwürdigkeit umlau¬ 
fender Gerüchte über vermeintliche Hexen und Unholde bewogen auch den Gmünder Juri¬ 
sten Leonhard Kager, dem Rat eine eher vorsichtige und reservierte Haltung zu den He¬ 
xenprozessen zu empfehlen. Während Kager erfolterte Namen nicht verwerten wollte, ließ 
er die Beschuldigung durch angesehene Personen und in gewissen Fällen auch die Exi¬ 
stenz eines Hexenmals als Beweismittel zu. 

In einer Situation wie im Sommer 1613, als in Gmünd der Ruf nach Hexenverfolgungen 
wie in benachbarten Städten und Herrschaften laut wurde, erhielten die eingespielten Ver¬ 
ständigungsformen über Zauberei und Magie eine neue gefährliche Bedeutung. Und ob¬ 
wohl alle wußten, daß Beschuldigungen nunmehr den Kopf der oder des Beschuldigten 
kosten konnten, wurde man nicht vorsichtiger - im Gegenteil, das Gerede nahm zu. Wären 
die Verdächtigen unschuldig, dachte man, hätten sie sich nicht verdächtig gemacht. Zwei¬ 
fel waren nicht am Platz, galt es doch, die eigene Gemeinschaft vor einer existenzbedro- 


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henden Gefahr zu schützen. Und es war seit den Unwettern des Sommers offensichtlich 
keine abstrakte Gefahr mehr - die Hexen waren nunmehr auch in Schwäbisch Gmünd 
aktiv. Unterstützend kam die Haltung benachbarter Obrigkeiten hinzu, die selbst Hexen¬ 
prozesse durchführten und es gern sahen, wenn die Hexen in der ganzen Region ausgerot¬ 
tet würden. 

Wer unschuldig ist, braucht keine Angst zu haben, doch viele haben Angst und sind 
doch unschuldig. 1614 hängt eine Frau in der Kapelle des heiligen Leonhard, des Gefan¬ 
genenpatrons, eine wächserne Zunge auf und macht sich gerade dadurch als Hexe verdäch¬ 
tig. Sie habe es getan, erklärt sie, damit Gott sie vor falschen Zungen behüten möge, und 
daß ihrer als Hexe eingezogenen Mutter kein Unrecht geschehe, „wie sie dann dergleichen 
in Sännet Leanhart Legent gelessen“. Im gleichen Jahr wird eine weitere Frau eingezogen, 
weil sie sieben wächserne Zungen hat machen lassen. Dinge und Handlungen bekommen 
plötzlich neben dem alten magischen Nebensinn eine neue, gefährliche Bedeutung: Sind 
die Zungen aus Wachs fromme Votivgaben oder Abwehrzauber einer schuldigen Hexe? 

Gab es auf der Seite der Volkskultur keine Möglichkeiten, sich von dem Verdacht zu 
reinigen - im Gegenteil, wer sich verteidigte, machte sich nur noch verdächtiger - , so 
stand auf der Seite der Obrigkeit nur ein völlig untaugliches Instrument zur Verfügung, um 
den Beweis für Hexerei zu führen: die Folter. Somit waren nicht finstere Machenschaften 
von Kirche und Obrigkeit für die Hexenverfolgungen verantwortlich und auch nicht, wie 
man in der Aufklärungszeit annahm, das blinde Wüten des abergläubischen und unwissen¬ 
den Pöbels. Ursächheh war, wenn eine solche generelle Aussage angesichts der Komplexi¬ 
tät des Problems überhaupt erlaubt ist, allenfalls das gemeinsame Versagen von Obrigkeit 
und Volk, nämlich das tragische Zusammenspiel volkstümlicher Schadenszaubervorstel¬ 
lungen und gelehrter Obsessionen in einer krisenhaften Situation, in der Sündenböcke 
gesucht und gefunden wurden. Daß dieser gesellschaftliche Sündenbockmechanismus bis 
heute fortwirkt, belegt etwa das Phänomen der Ausländerfeindlichkeit. 

Über persönliche Verantwortung ist mit einer Sicht der Verfolgungen als tragisches 
Kommunikationsproblem und wechselseitiges Mißverstehen noch nichts ausgesagt. Es gab 
furchtbare Juristen wie den Dr. Friz, der die Hexenprozesse als Karrieresprungbrett benützt 
haben mag, und es gab Männer wie den Dr. Kager, der wenigstens versucht hat, gegen den 
Strom zu schwimmen und rechtsstaatliche Grundsätze aufrechtzuerhalten. 

Ich meine: Es gibt immer Alternativen zur Vernichtung oder Ausgrenzung von Men¬ 
schen, wenn eine Gesellschaft sich in ihrem Bestand gefährdet glaubt. Hätten im 17. Jahr¬ 
hundert die Obrigkeiten Vertrauen zu den einfachen Leuten und ihren magischen Ritualen 
gehabt, und hätten die Nachbarn, die einander als Hexen denunzierten, Vertrauen zueinan¬ 
der gehabt - die Hexen wären vielleicht nicht verbrannt worden. Vertrauen, grundloses 
Vertrauen anstelle vermeintlich begründeter Vorurteile, das wäre eine Alternative gewesen 
- eine Alternative freilich, die sich nur aus dem Abstand mehrerer Jahrhunderte leicht 
formulieren läßt. 


Anmerkung 

Es handelt sich um einen vor dem Gmünder Geschichtsverein und der VHS am 28.11.1993 gehaltenen Vortrag. 
Literati^angaben und detaillierte Nachweise wird mein Aufsatz in dem seit langem angekündigten Tagungsband 
der Weingartener Tagung 1986 des „Arbeitskreises Interdisziplinäre Hexenforschung“ enthalten. Eine Kurzfas¬ 
sung erscheint im Kat^og der Karlsiuher Ausstellung ,JIexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten“ 
(Herbst 1994). Dort wird man auch die allgemeine Literatur zum Thema aufgeführt finden. Die oben herangezo- 
genen Stellen aus der Gmünder Chronik Friedrich Vogts sind abgedruckt im einhom-Jb. 1988, S. 124-128. Die 
wichtigsten Akten liegen im Staatsarchiv Ludwigsburg: B 177 S Bü 1542-1550, 1554, 1556-1560. 


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